Wodurch unterscheiden sich Pflegekinder von eigenen Kindern?

Pflegekinder sind, auch wenn sie über die Zeit zunehmend ein Teil der Familie werden, stets Kinder mit einer besonderen Geschichte – ein Kind mit zwei Familien.

Im Gegensatz zu eigenen Kindern haben Pflegekinder oft eine schwere Vergangenheit hinter sich, die sie in ihre neue Familie mitbringen. Sie müssen sich in einer neuen Umgebung zurechtfinden und lernen, ihre bisherigen Erfahrungen mit den neuen Eindrücken und Beziehungen zu verbinden. Dabei treten sie neue Bindungen ein, während sie gleichzeitig die bestehenden Beziehungen zu ihrer Herkunftsfamilie bewahren. Diese Doppelbindung kann für Pflegekinder eine große Herausforderung darstellen und sie oft verunsichern.

Um diese schwierige Situation zu verarbeiten und eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, benötigen Pflegekinder Unterstützung, Geduld und ein hohes Maß an Verständnis von ihren Pflegeeltern. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Lebenssituation zu begreifen und zu akzeptieren.

Als Pflegeeltern ist es deshalb entscheidend, offen und ehrlich mit dem Kind über seine Vergangenheit und Zukunft zu sprechen. Es ist wichtig, dem Kind zu erklären, warum es nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern leben kann, was die nächsten Schritte sind und wie lange es in der Pflegefamilie bleiben wird.

Auch wenn das Kind bereits längere Zeit in der Familie lebt, bleiben diese Fragen und Unsicherheiten immer wieder präsent. Sie erfordern kontinuierliche Gespräche und eine einfühlsame Haltung, um dem Kind zu helfen, sich sicher und geborgen zu fühlen. Ein offenes Ohr und eine transparente Kommunikation sind daher unverzichtbar, um das Pflegekind auf seinem Weg zu unterstützen.

Ausgangssituation (Bindungsaufbau)

Was empfindet ein Pflegekind bei der Trennung von seiner Familie?

Für ein betroffenes Kind bedeutet die Trennung von der Familie eine tiefgreifende und oft verunsichernde Erfahrung. In dieser schwierigen Phase können – meist unbewusst – intensive Gefühle und Gedanken entstehen:

  • Selbstzweifel und Schuldgefühle: „Ich bin schlecht und böse, deshalb geben meine Eltern mich zu anderen Leuten.“
  • Verantwortungsgefühl für familiäre Probleme: „Ich bin schuld an den Problemen in unserer Familie, deshalb werde ich bestraft und weggeschickt.“
  • Angst vor fehlender Liebe: „Meine Eltern lieben mich nicht, sonst könnten sie sich nie von mir trennen.“
  • Gefühl der Hilflosigkeit: „Über mein Leben bestimmen die Erwachsenen – ich bin völlig ausgeliefert.“
  • Unsicherheit vor der Zukunft: „Ich habe große Angst vor all dem Neuen: neue Eltern, neue Geschwister, eine andere Schule, unbekannte Freunde und vieles mehr.“

Diese Gefühle sind eine natürliche Reaktion auf eine so große Veränderung. Umso wichtiger ist es, Kinder in dieser Zeit liebevoll zu begleiten, ihre Ängste ernst zu nehmen und ihnen Sicherheit zu geben.

Warum geben Eltern ihre Kinder zu Pflegefamilien?

Die Entscheidung, ein Kind in eine Pflegefamilie zu geben, ist für Eltern niemals einfach. Sie entsteht oft aus tiefen persönlichen oder familiären Herausforderungen, die eine angemessene Betreuung des Kindes unmöglich machen. Wir möchten ihnen einige typische Lebenssituationen aufzeigen, in denen Eltern diesen schweren Schritt gehen:

Junge Mütter in schwierigen Lebenslagen

Manche Mädchen und junge Frauen werden unerwartet oder ungewollt schwanger und entscheiden sich für ihr Kind – doch sie sind nicht in der Lage, ihm die notwendige Fürsorge und Erziehung zu geben. Gründe dafür können sein:

  • Sie befinden sich selbst noch in der Entwicklung und fühlen sich der Mutterrolle nicht gewachsen.
  • Eigene belastende Kindheitserfahrungen erschweren es ihnen, eine vertrauensvolle Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen.
  • Unsichere Partnerschaften, finanzielle Schwierigkeiten, problematische Wohnverhältnisse oder Herausforderungen in Ausbildung und Beruf verstärken die Überforderung.
  • Fehlende familiäre Unterstützung führt dazu, dass sie sich alleingelassen fühlen.
  • Manche junge Mütter erleben die Verantwortung als Einschränkung ihres eigenen Lebens oder sind unsicher im Umgang mit den Bedürfnissen des Kindes – sei es durch Überbehütung oder Vernachlässigung.
Familien in akuten Krisen oder langanhaltenden Belastungen

Eltern können auch durch einschneidende Lebensereignisse oder andauernde Schwierigkeiten an ihre Grenzen geraten. Dazu gehören:

  • Suchterkrankungen (z. B. Alkoholprobleme)
  • Psychische Belastungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds
  • Schlechte Wohnverhältnisse oder finanzielle Notlagen
  • Trennung, Scheidung oder konfliktreiche Partnerschaften
  • Haftstrafen von Vater oder Mutter
  • Überforderung im Alltag, etwa in der Haushaltsführung oder in der Erziehung
  • Unlösbare Konflikte zwischen Eltern und Kindern

Häufig verstärken sich mehrere dieser Faktoren und führen zu einer scheinbar ausweglosen Situation. In solchen Fällen kann es zu Vernachlässigung oder sogar körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung der Kinder kommen – nicht aus böser Absicht, sondern als Ausdruck extremer Hilflosigkeit und Überforderung der Eltern.

Ein Schritt aus Verantwortung

Trotz aller Schwierigkeiten bedeutet die Entscheidung, ein Kind in eine Pflegefamilie zu geben, oft einen verantwortungsvollen Schritt. Sie zeigt, dass die Eltern das Wohl ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen und ihm eine sichere, stabile Umgebung ermöglichen möchten. Pflegefamilien bieten den Kindern Geborgenheit, Förderung und verlässliche Bezugspersonen – und oft auch die Chance auf eine bessere Zukunft.

Wie ist die soziale und psychische Ausgangssituation der Kinder?

Kinder, die aus belastenden Familiensituationen kommen, haben oft Verhaltensmuster entwickelt, um mit schwierigen Umständen zurechtzukommen. Diese Strategien waren in ihrer ursprünglichen Umgebung notwendig, können jedoch im neuen Umfeld problematisch sein und ihre weitere Entwicklung erschweren.

Unsicheres Bindungsverhalten

Viele Pflegekinder haben erlebt, dass Beziehungen unsicher oder unzuverlässig sind. Dies führt zu unterschiedlichen Bindungsmustern:

  • Manche Kinder sind fast „zuwendungssüchtig“ – sie klammern sich an Bezugspersonen, wollen keine Sekunde allein sein und suchen auch bei fremden Erwachsenen unbedarft Nähe und Körperkontakt. Selbst kleine Zurückweisungen können starke Ängste oder Aggressionen auslösen sowie Symptome wie Einnässen, Nägelkauen, Ess- oder Schlafstörungen hervorrufen.
  • Andere Kinder hingegen ziehen sich völlig zurück. Aus Angst vor erneutem Verlassenwerden bauen sie eine emotionale Schutzmauer auf. Vor allem ältere Kinder oder Jugendliche vermeiden enge Bindungen, lehnen Liebesbeweise ab und testen durch provozierendes Verhalten, ob ihre Bezugspersonen wirklich zu ihnen stehen.
Ungewöhnliche Verhaltensweisen durch Unsicherheit

Um sich ein Gefühl von Sicherheit zu verschaffen, entwickeln manche Kinder Verhaltensweisen, die für Außenstehende befremdlich wirken können:

  • Sie horten Lebensmittel und verstecken sie für den „Notfall“.
  • Sie stehlen – sei es aus Angst vor Mangel oder aus einem Bedürfnis nach Kontrolle.
  • Sie erfinden Geschichten, die nur in ihrer Fantasie existieren, um ihre Realität erträglicher zu machen.
Entwicklungsverzögerungen

Viele Pflegekinder haben aufgrund belastender Erfahrungen in ihrer Entwicklung Rückstände. Das zeigt sich unter anderem in:

  • Verzögerter Sprachentwicklung
  • Eingeschränkter motorischer Entwicklung
  • Schwierigkeiten bei der Selbstständigkeit in der Körperpflege

Diese Herausforderungen bedeuten jedoch nicht, dass die Kinder nicht lernen und wachsen können. Mit Geduld, Verständnis und stabilen Bezugspersonen haben sie die Chance, ihre Vergangenheit zu verarbeiten und sich positiv weiterzuentwickeln.

ALLTAGSSTRUKTUR

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?

Beratung und Unterstützung für Pflegeeltern

Unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie ein Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, können sie als Pflegeeltern das Jugendamt sowohl vor der Aufnahme als auch während der Pflegezeit jederzeit für Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Pflegeaufgaben und Erziehungsrechte

Als Pflegeeltern haben sie die Verantwortung, das Pflegekind angemessen zu pflegen und zu erziehen. Zudem sollten sie das Kind gegebenenfalls zum regelmäßigen Besuch von Kindergarten und Schule anhalten und sicherstellen, dass Vorsorgeuntersuchungen sowie die allgemeine Gesundheitsfürsorge in Anspruch genommen werden.

Ihnen stehen dieselben Erziehungsrechte und -mittel zu wie den leiblichen Eltern. Sofern nicht die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) etwas anderes anordnen oder das Familiengericht eine Entscheidung trifft, sind sie berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Inhaber der elterlichen Sorge zu vertreten. Es ist ratsam, alle relevanten Fragen mit der Fachkraft des Jugendamtes und, wenn erforderlich, auch mit den leiblichen Eltern des Kindes zu besprechen.

Vertraulichkeit und Informationsweitergabe

Während des Pflegeverhältnisses erfahren sie persönliche Informationen über das Pflegekind und seine Herkunftsfamilie. Diese Informationen müssen vertraulich behandelt werden. Nur in begründeten Einzelfällen dürfen Auskünfte an Dritte weitergegeben werden. Bei Unsicherheiten sollten sie stets den Rat der Fachkraft des Jugendamtes einholen.

Pflegegeld

Finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern

Wenn sie ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, stellt das Jugendamt sicher, dass der notwendige Unterhalt des Pflegekindes durch Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages gedeckt wird. In Sachsen-Anhalt wird das Pflegegeld von den Jugendämtern festgesetzt und regelmäßig angepasst.

Pflegegeld in Stufen

Das Pflegegeld wird in drei Stufen nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus den Kosten für den Sachaufwand sowie den Kosten für die Pflege und Erziehung zusammen.

Anerkennung der Erziehungsleistung

Die Kosten der Pflege und Erziehung gelten als Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern und stellen im steuerrechtlichen Sinne kein Einkommen dar.

Wichtige rechtliche Aspekte für Pflegeeltern

Meldepflicht

Nach der Aufnahme eines Pflegekindes sind die Pflegeeltern verpflichtet, das Kind innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Mietverhältnis

Die Aufnahme eines Pflegekindes stellt in der Regel keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar, da die Kinderbetreuung keine vertragswidrige Nutzung darstellt. Daher ist es grundsätzlich möglich, ein Pflegekind ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters aufzunehmen. Es wird jedoch empfohlen, den Vermieter über die Aufnahme des Pflegekindes zu informieren.

Krankenversicherung

In der Regel ist das Pflegekind bei seinen leiblichen Eltern krankenversichert. Gemäß § 10 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) werden Pflegekinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Daher ist es möglich, das Pflegekind in die Familienversicherung der Pflegeeltern bei deren Krankenkasse aufzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, übernimmt das Jugendamt die Krankenhilfe für das Pflegekind, wenn es auch das Pflegegeld bezahlt. Hierbei werden auch Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen des Pflegekindes übernommen.

Unfallversicherung

Pflegeeltern können sich die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung erstatten lassen, solange diese einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. Bei einer Einzelversicherung orientiert sich die Erstattung der Beiträge an dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Erstattung gilt für beide Pflegeeltern, unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht.

Haftpflichtversicherung und Sorgfaltspflichten für Pflegeeltern

Pflegeeltern haben bei der Erziehung eines Pflegekindes die gleichen Sorgfaltspflichten wie bei der Erziehung eines eigenen Kindes. Sie sind verpflichtet, das Pflegekind altersgemäß zu beaufsichtigen und für seine Sicherheit und Wohl zu sorgen.

Haftpflichtversicherung

Den Jugendämtern wird empfohlen, Sammelhaftpflichtversicherungen abzuschließen, die nicht nur Schäden gegenüber Dritten, sondern auch Schäden innerhalb der Versicherungsgemeinschaft abdecken. Sollte keine Sammelhaftpflichtversicherung bestehen, können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung der Pflegepersonen vom Jugendamt erstattet werden.

Kommunikation

Wie arbeiten Pflegeeltern mit der Herkunftsfamilie zusammen?

Die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern und der Herkunftsfamilie ist gesetzlich vorgeschrieben und von zentraler Bedeutung für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Eine positive Grundeinstellung gegenüber den leiblichen Eltern und die Bereitschaft, vertrauensvoll mit ihnen zu arbeiten, sind dabei essenziell.

Förderung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie

Pflegekinder sollten die Möglichkeit erhalten, wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückzukehren, wenn es die Umstände erlauben. Während der Zeit, die sie bei den Pflegeeltern verbringen, müssen daher die Beziehungen zu den leiblichen Eltern erhalten und gestärkt werden. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen, zum Beispiel durch:

  • Besuche der Eltern in der Pflegefamilie
  • Wochenend- oder Ferienaufenthalte des Kindes bei seinen leiblichen Eltern

Pflegeeltern sollten bestrebt sein, die Eltern des Kindes zu verstehen und deren Herausforderungen nachzuvollziehen. Sie können durch offene Kommunikation und gegenseitigen Respekt ein vertrauensvolles Verhältnis fördern.

Unterstützung während des Übergangs

In einigen Fällen zeigt sich, dass das Kind seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt in der Pflegefamilie finden wird und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, dass die Pflegeeltern dem Kind helfen, seine Unsicherheiten zu überwinden und seine Vergangenheit zu integrieren. Sie sollten ihm einen geschützten Raum bieten und ihm helfen, sein Selbstwertgefühl zu bewahren und zu entwickeln.

Zudem ist es weiterhin möglich, dass das Kind Kontakt zur Herkunftsfamilie behält, um eine gesunde Verbindung zu beiden Familien aufrechtzuerhalten. Diese Kontakte können gegebenenfalls auch von einer Fachperson begleitet werden, wenn dies notwendig ist.

Die Bedeutung einer stabilen Identität

Egal, ob ein Pflegekind später zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehrt oder dauerhaft bei seiner Pflegefamilie bleibt, es bleibt immer ein „Kind mit zwei Familien“. Es muss lernen, sich in seiner neuen Umgebung zurechtzufinden und die neuen Erfahrungen mit den bisherigen Erlebnissen zu verbinden. Diese zwei Welten – die Bindungen zu den Pflegeeltern und die an die Herkunftsfamilie – können das Kind verunsichern.

Pflegeeltern müssen die Vergangenheit des Kindes anerkennen und ihm helfen, eine positive Identität zu entwickeln, die sowohl seine Herkunft als auch die Gegenwart umfasst. Dies gilt auch dann, wenn das Kind traumatische Erfahrungen wie Misshandlung oder Missbrauch in der Herkunftsfamilie gemacht hat. Auch diese schmerzlichen Erfahrungen gehören zur Geschichte des Kindes und müssen behutsam und mit fachlicher Unterstützung bearbeitet werden.

Nur wenn das Kind in seiner Geschichte, Gegenwart und Zukunft Anerkennung findet, kann es sich positiv mit seiner Lebensgeschichte identifizieren und seine Entwicklung in eine gesunde Richtung fortsetzen.

Welche Aufgaben hat das Jugendamt?

Bevor ein Kind in eine Pflegefamilie vermittelt wird, übernimmt das Jugendamt eine wichtige Beratungsfunktion für die Eltern und das Kind. Es stellt sicher, dass unterstützende Angebote zur Verfügung stehen, um bestehende Probleme innerhalb der Familie zu bewältigen und gegebenenfalls zu lösen.

Beratung und unterstützende Angebote

Das Jugendamt bietet familienunterstützende Maßnahmen an, die darauf abzielen, die Situation innerhalb der Familie zu stabilisieren. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird gemeinsam mit der Familie geprüft, ob die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie für die Entwicklung des Kindes notwendig und geeignet ist.

Einbeziehung des Jugendamtes bei freier Trägervermittlung

Wird ein Pflegekind nicht über das Jugendamt, sondern durch einen freien Träger der Jugendhilfe oder über persönliche Kontakte vermittelt, muss das Jugendamt dennoch vor der Aufnahme des Kindes eingebunden werden. Das Jugendamt trägt die Steuerungsverantwortung für alle Hilfen und ist zur Übernahme von Aufwendungen nur verpflichtet, wenn es vor der Unterbringung des Kindes von dem Hilfebedarf Kenntnis erhalten hat und die Aufnahme in einer Pflegefamilie für die geeignete Hilfe hält. Zudem obliegt dem Jugendamt die Aufgabe, den Schutz des Kindes zu gewährleisten und zu klären, ob eine Pflegeerlaubnis erforderlich ist.

Begleitung während des Pflegeverhältnisses

Während der Zeit, in der das Kind in einer Pflegefamilie lebt, hält das Jugendamt regelmäßigen Kontakt zu den Pflegeeltern, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes jederzeit gewährleistet ist. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen – bei denen alle Beteiligten, einschließlich des Kindes oder Jugendlichen, der Eltern, der Pflegeltern, des Jugendamtes und gegebenenfalls weiterer Fachpersonen, einbezogen werden – wird der Verlauf der Hilfe überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Während des gesamten Pflegeverhältnisses steht Ihnen die zuständige Fachkraft des Jugendamtes beratend zur Seite. Sie begleitet nicht nur die Pflegeeltern, sondern auch das Pflegekind und die Herkunftsfamilie. Die Intensität der Beratung kann sich im Laufe der Zeit verändern: Zu Beginn eines Pflegeverhältnisses ist der Bedarf an Absprachen und Beratungsgesprächen häufig größer und kann mit der Zeit abnehmen.

Vielfältige Unterstützungsangebote

Viele Jugendämter bieten Pflegeeltern neben Einzelgesprächen auch Gruppenangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie die Möglichkeit, an Festen und Ausflügen teilzunehmen. Diese Veranstaltungen fördern den Austausch und das Gemeinschaftsgefühl unter Pflegefamilien. Zudem können, je nach Bedarf, freie Träger der Jugendhilfe in die Beratung und Unterstützung einbezogen werden, um zusätzliche Perspektiven und Fachwissen anzubieten.

Beratung bei Konflikten

Sollte es zu Konflikten zwischen der Pflege- und der Herkunftsfamilie kommen, übernimmt das Jugendamt eine vermittelnde Rolle. Es steht beiden Seiten beratend zur Seite, um Lösungen zu finden und eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erreichen.

Ihr Recht auf Unterstützung

Als Pflegeeltern übernehmen Sie eine zentrale Aufgabe in der Jugendhilfe. Daher haben Sie ein Recht auf umfassende Beratung und Unterstützung zu allen Fragen, die Ihnen wichtig sind. Die Fachkräfte des Jugendamtes sind stets bemüht, für Sie erreichbare Ansprechpartner zu sein und Sie in Ihrer verantwortungsvollen Rolle zu unterstützen.

Pflegefamilien sind verpflichtet, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu informieren, die das Wohl des Kindes betreffen.

Informationen und Tipps für Pflegeeltern

Dieser Seite bietet wertvolle Ressourcen, um Pflegeeltern in ihrer wichtigen Rolle zu unterstützen.

Vergleich Pflegefamilie/Adoption

Kurze Gegenüberstellung von Adoption und Pflege.

Leben mit einem Pflegekind

Praktische Tipps und Methoden für den Alltag als Pflegeeltern. 

LITERATURTIPPS

Hier finden Sie hilfreiche und interessante Literatur für Pflegeeltern und Pflegekinder.